RIBADE

Seilwindenprüfsystem - Profi Seilwindenprüfstand - Wiederkehrende Seilwindenprüfung - Windenprüfung - Seilwinden 
 

Impressum

RIBADE UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Johannes Baur
Rosenstraße 23
88480 Achstetten

Telefon:  +4973925801
Mobil:     +4917657870798

Telefax:  +49739216196
E-Mail:    info(at)ribade.de

Registergericht und Handelsregisternummer: 
Amtsgericht Ulm HRB 739833

USt-Id-Nr.: DE331055748 Steuernummer: 54001/13438 

Finanzamt Biberach an der Riß

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Datenschutzhinweise:

Im Kontaktformular erheben wir Ihre Daten zum Zweck der Durchführung Ihrer Kontaktanfrage. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO.

Unser berechtigtes Interesse ist, Ihre Anfrage zu beantworten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme jederzeit zu widersprechen.

 

Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Die vorliegenden AGB liegen also allen unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen zugrunde.

Die vorliegenden AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsvorgänge mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Wir widersprechen bereits an dieser Stelle ausdrücklich anders lautenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Kunden. Von unseren  AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind also nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich anerkannt sind.

II. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend; Verkaufsbezeichnungen beziehen sich auf die jeweils neueste Ausgabe unserer Unterlagen wie Kataloge oder Prospekte, aus denen sich auch weitergehende technische Angaben ergeben. Maße, Daten, Zeichnungen und/oder Spezifikationen sind nur annähernd   verbindlich, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet   sind.

Unser Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, wenn wir entweder den Auftrag in Textform bestätigt, oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben. Dies gilt entsprechend für Ergänzungen, Abänderungen oder   Nebenabreden, die zur Wirksamkeit auch entweder unserer Bestätigung in Textform oder die Ausführung der Lieferung oder Leistung durch uns bedürfen. Wenn wir den Auftrag oder dessen Ergänzung, Abänderung oder Nebenabreden nicht entweder innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Auftrages oder der   Ergänzung, Änderung oder Nebenabrede, bestätigt haben oder die Lieferung/Leistung   nicht innerhalb von zwei Wochen durch uns erbracht ist, ist der Kunde an die Auftragserteilung nicht mehr gebunden. Wenn der uns erteilte Auftrag die Herstellung einer Maschine durch uns umfasst, beträgt die vorgenannte Bindungsfrist des Kunden an seine Auftragserteilung vier Wochen, soweit der Kunde Unternehmer im Sinn des § 14 BGB ist.

Wird nach Vertragsabschluss für uns erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, insbesondere aufgrund Überschreitung des Kreditlimits durch den Kunden oder durch offene, überfällige Forderungen, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn wir dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Bewirkung seiner Gegenleistung oder zur Sicherheitsleistung gesetzt haben.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Werk/Betrieb ausschließlich Verpackung, Porto,   Fracht, sonstigen Versandspesen, Versicherung und Zoll: diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Soweit der Kunde Unternehmer im Sinn des § 14   BGB ist, wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) in gesetzlicher Höhe gesondert berechnet, es sei denn, der Preis wurde ausdrücklich einschließlich Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) vereinbart.

Die Zahlung unserer Kaufpreis-/Werklohnforderungen hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, spätestens innerhalb von 20 Kalendertagen nach Fälligkeit der Forderung und Rechnungszugang ohne Abzüge zu erfolgen.

Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung unseres Kunden, eingehende Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten dieses Kunden uns gegenüber zu verrechnen. Sind bereits Verzugskosten und/oder Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf diese Verzugskosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

Kommt unser Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder wurden uns andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen oder andere Sicherheiten zu verlangen.

IV. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot

Unserem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen oder zur Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder  Zurückbehaltungsrechts gegen unsere Forderungen nur zu, wenn die Gegenforderung des Kunden von uns unbestritten oder gegen uns rechtskräftig  festgestellt ist.

Die Rechte des Kunden aus dem Vertragsverhältnis sind nicht übertragbar.

V. Liefer- und Leistungszeit

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abruf- und Rahmenaufträge bedürfen einer individuellen Leistungszeitvereinbarung.

Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden – soweit diese erforderlich ist –  voraus, insbesondere müssen uns alle vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Teile, Angaben und Genehmigungen vorliegen, sowie etwa vereinbarte Anzahlungen (Vorauszahlungen) geleistet worden sein.

Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Leistung dem Kunden abholbereit gemeldet wurde. Falls von uns Versand geschuldet ist, gilt als Tag der Lieferung der Tag, an dem die Ware an die Transportperson übergeben worden ist.

Angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.

Liefer- und Leistungszeitverzögerungen aufgrund höherer Gewalt haben wir nicht zu vertreten. Soweit wir Liefer- und  Leistungszeitverzögerungen zu vertreten haben, steht dem Kunden ein   Rücktrittsrecht und/oder ein Anspruch auf Schadensersatz nur zu, wenn die vereinbarte Lieferzeit bereits mehr als vier Wochen überschritten ist und der Kunde uns erfolglos eine Nachfrist von mindestens zwei weiteren Wochen in Textform gesetzt hat. Vorstehende Einschränkung gilt nicht für ausdrücklich als solche vereinbarte Fixgeschäfte.

VI. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware oder Leistung einen unserer Betriebe (Hauptsitz oder eine unserer Niederlassungen)  oder bei direkter Lieferung von uns nicht selbst hergestellter Ware den Betrieb unseres Vorlieferanten verlassen hat. Falls der Versand oder die Abholung ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Soweit von uns erbrachte Lieferungen oder Leistungen nur unwesentliche Mängel aufweisen, sind sie vom Kunden, unbeschadet der Geltendmachung seiner Gewährleistungsansprüche (nachstehend Ziffer VIII.) abzunehmen.

VII. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum solange, bis der Kunde unsere Forderung aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis getilgt hat. Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, behalten wir uns das Eigentum an der Ware darüber hinaus bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die uns gegen den Kunden aus der gesamten Geschäftsverbindung – also auch aus anderen Vertragsverhältnissen – zustehen, vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der  Saldenforderung. Übersteigt der Schätzwert des als Sicherheit für uns dienenden Vorbehaltsgutes die noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, insoweit einen  entsprechenden Teil der Sicherheiten nach Wahl des Kunden freizugeben.

Verarbeitung und Umbildung unserer Lieferungen und   Leistungen, insbesondere Einbau von bei uns bezogenen Ersatzteilen oder Zubehör in Maschinen oder Geräte des Kunden, erfolgen stets für uns als Herstellerin, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes wertanteilsmäßig auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich.

Der Kunde verpflichtet sich, unser Eigentum/Miteigentum mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor Verlust, Beschädigung oder Wertminderung zu bewahren, insbesondere unser Vorbehaltseigentum ausreichend gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Unfall- und sonstige Schäden zu versichern.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem   sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehen Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang und mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Sicherungseigentum und unsere sonstigen Rechte hinweisen und uns von diesen Zugriffen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (auch in Eigenverwaltung) über das Vermögen des Kunden sind wir berechtigt, unsere unter Eigentumsvorbehalt verkauften Liefergegenstände zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe an uns verpflichtet. Soweit sich der Liefergegenstand bei einem Dritten befindet, ist der Kunde verpflichtet, uns seinen Herausgabeanspruch gegenüber dem Dritten abzutreten. Unser Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

VIII. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche

Grundsätzlich gilt folgendes:
1.1. Die Abänderung branchenüblicher Beschaffenheitsmerkmale der von uns zu erbringenden Lieferungen oder Leistungen, bedarf der ausdrücklichen  schriftlichen Vereinbarung. Unsere Angaben zum Liefer- und   Leistungsgegenstand in von uns ausgegebenen Katalogen, Prospekten und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen oder Richtwerte   dar, die im Einzelfall Abweichungen unterliegen können. Verbindlich sind derartige Angaben nur, wenn diese vertraglich ausdrücklich vereinbart sind. Geringfügige, unerhebliche, Abweichungen gegenüber den Katalogen oder früher gelieferten Waren gelten nicht als Mangel, soweit diese geringfügigen, unerheblichen, Abweichungen erhebliche Interessen unseres Kunden nicht beeinträchtigen.
1.2. Der Kunde hat – in der Regel vor Vertragsabschluss – selbst zu prüfen, ob sich die von uns erworbene Ware oder die uns beauftragte Leistung für den  von ihm beabsichtigten Verwendungszweck eignet. Mangelnde Eignung für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck stellt nur dann einen Mangel dar, wenn   wir im Rahmen des Vertrages die Eignung mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart haben.
1.3. Die Abnutzung von Verschleißteilen im Rahmen einer verkehrsüblichen Benutzung stellt keinen Mangel dar.
1.4. Werden unsere Einbau-, Betriebs- oder Montageanweisungen nicht befolgt, Änderungen an unserer Lieferung oder Leistung vorgenommen, Teile  ausgewechselt oder Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, bestehen Gewährleistungsansprüche des   Kunden nur dann, wenn der Kunde den Nachweis erbringt, dass der Mangel nicht   hierdurch verursacht worden ist, sondern bereits bei Gefahrübergang vorlag.   Wir haften dafür, dass unsere Lieferungen und Leistungen frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind und im Übrigen die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.

Soweit unser Kunde Unternehmer im Sinn des § 14 BGB ist,   gilt zusätzlich folgendes:
2.1. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden setzt immer voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §377 HGB   nachgekommen ist.
2.2. Soweit wir fabrikneue Lieferungen oder Leistungen zu erbringen haben, beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Gefahrübergang. Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluss der Gewährleistung von uns verkauft. Für diesen Gewährleistungsausschluss gilt die nachstehende Regelung  zu Ziffer 4..
2.3. Liegt danach ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, leisten wir nach   unserer Wahl zunächst nur Nachbesserung oder Nachlieferung eines mangelfreien Gegenstandes. In diesem Rahmen steht uns ein zweimaliges Recht zur   Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Erst wenn zwei Nachbesserungs- oder   Nachlieferungsversuche fehlgeschlagen sind, hat der Kunde Anspruch auf die   weitergehenden Gewährleistungsansprüche, also das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises/Werklohnes zu verlangen. Ein Recht auf Schadensersatz, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind, oder ein Recht auf Ersatz von   Mangelfolgeschäden oder auf Ersatz für entgangenen Gewinn oder sonstige   Vermögensschäden des Kunden, ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt   jedoch nur nach Maßgabe nachstehender Ziffer 4..
2.4. Jeder Mangel ist uns vom Kunden in Textform zu rügen und uns eine   angemessene Frist zur Gewährleistung in vorstehendem Sinn zu geben. Diese angemessene Frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Entsprechendes gilt für einen wiederholten Gewährleistungsanspruch.
2.5. Schadensersatzansprüche sind mit der Einschränkung gemäß nachstehender Ziffer 4. ausgeschlossen.

Soweit unser Kunde Verbraucher im Sinn des § 13 BGB ist,   gilt folgendes:
3.1. Soweit wir fabrikneue Lieferungen oder Leistungen zu erbringen haben, beträgt die Gewährleistungszeit zwei Jahre. Bei Lieferung von gebrauchten Gegenständen beträgt die Gewährleistungszeit ein Jahr.
3.2. Liegt danach ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, leisten wir nach   unserer Wahl zunächst nur Nachbesserung oder Nachlieferung eines mangelfreien Gegenstandes. In diesem Rahmen steht uns ein zweimaliges Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Erst wenn zwei Nachbesserungs- oder Nachlieferungsversuche fehlgeschlagen sind, hat der Kunde Anspruch auf die   weitergehenden Gewährleistungsansprüche, also das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises/Werklohnes zu verlangen. Ein   Recht auf Schadensersatz, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind, oder ein Recht auf Ersatz von Mangelfolgeschäden oder auf Ersatz für entgangenen Gewinn oder sonstige   Vermögensschäden des Kunden, ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt   jedoch nur nach Maßgabe nachstehender Ziffer 4..
  3.3. Damit wir unsere vorrangige Pflicht zur Nachbesserung oder Nachlieferung bei Vorliegen einer berechtigten Mängelrüge erfüllen können, hat uns der Kunde   den Mangel in Textform anzuzeigen und uns dabei eine angemessene Frist von mindestens zwei Wochen zur Nacherfüllung zu setzen. Entsprechendes gilt für einen wiederholten Gewährleistungsanspruch.

Nach Maßgabe vor vorstehenden Regelungen in Ziffer VIII. 1, 2 und 3 haften wir allerdings für Schäden des Kunden, die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind. Bei einfacher Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen,   haften wir allerdings im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung von Kardinalpflichten. Eine Kardinalpflicht ist die Pflicht, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder  vertrauen darf.

IX. Nutzungs- und Verwertungsrecht, Schutzrechte

Soweit wir aufgrund einer Bestellung des Kunden nach   dessen Anweisungen und Richtlinien Gegenstände herstellen und an den Kunden oder auf dessen Anweisung an einen Dritten liefern, haftet uns der Kunde für   die Freiheit der in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen von   Schutzrechten Dritter. Er stellt uns im Fall der Verletzung derartiger Schutzrechte Dritter von allen entsprechenden Ansprüchen frei und hat uns den entstehenden Schaden zu ersetzen.

Soweit wir dem Kunden Werkzeuge, Entwürfe, Einbauvorschläge oder sonstige Zeichnungen und Unterlagen zusammen mit dem Liefergegenstand zur Verfügung stellen, behalten wir uns hieran das Eigentum und alle Schutz- und Nutzungsrechte vor. Der Kunde ist nur zur Nutzung im Rahmen des mit uns abgeschlossenen Vertrages berechtigt, er ist insbesondere nicht berechtigt, solche Gegenstände zu vervielfältigen oder sie Dritten zugänglich zu machen.

X. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Soweit unser Kunde Unternehmer im Sinn des § 14 BGB ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das für den Sitz unseres  Unternehmens zuständige Gericht (derzeit Amtsgericht Laupheim/Landgericht Ravensburg). Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen. Soweit sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz.

XI. Anwendbares Recht
 Für unsere gesamte Rechtsbeziehung mit dem Kunden, insbesondere das gesamte Vertragsverhältnis, gilt ausschließlich das formelle und materielle Recht der   Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

XII. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unserer vorliegenden AGB oder eine individuelle Vertragsvereinbarung mit dem Kunden aus irgendeinem Grund unwirksam (nichtig) sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

XIV. Unsere Kontaktdaten

RIBADE UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Johannes Baur
Rosenstraße 23
88480 Achstetten


Telefon:  +4973925801
Mobil:     +4917657870798

Telefax:  +49739216196
E-Mail:    info@ribade.de

Registergericht und Handelsregisternummer: 
Amtsgericht Ulm HRB 739833

USt-Id-Nr.: DE331055748 Steuernummer: 54001/13438 

Finanzamt Biberach an der Riß

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns RIBADE UG (haftungsbeschränkt), Johannes Baur, Rosenstraße 23, 88480 Achstetten,
info@ribade.de, Tel. 073925801) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.


Muster-Widerrufsformular

Bitte senden Sie das ausgefüllte Widerrufsformular an info@ribade.de oder als Fax an 0739216196.

RIBADE UG (haftungsbeschränkt)

Johannes Baur

Rosenstraße 23

88480 Achstetten

Tel.: 073925801 oder Mobil: 017657870798


Hiermit widerrufe(n) ich/wir ___________________________________________________________________________________


den von mir/uns _______________________________________________________________________ abgeschlossenen Vertrag


über den Kauf der folgenden Waren ______________________________________________________________________________


die Erbringung der folgenden Dienstleistung ________________________________________________________________________


Bestellt am (Datum):________________________________/erhalten am (Datum):_________________________________________


Name des/der Verbraucher(s): ____________________________________________________________________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Straße: _____________________________________________________________________________________________________


Postleitzahl: _______________


Ort; ________________________________________________________________________________________________________


Datum:_______________

 

 

 


Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

____________________________________________________________________________________________________________


*) Unzutreffendes streichen.

 

 

 

Stand Juli 2020